Mein Zeugnis – was habe ich erreicht?
Unsere Schüler erhalten ihren Abschluss der 10. Klasse nach den neuen Versetzungsbedingungen.


Versetzungs-und Abschlussregeln
*Gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 der Sekundarstufe I-Verordnung kann die Klassenkonferenz in begründeten Fällen eine Versetzung auch bei Nichterfüllung der Versetzungsvoraussetzungen beschließen, wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der nächst höheren Jahrgangsstufe zu erwarten ist oder eine Versetzung für die gesamte Lernentwicklung als fördernd angesehen wird. FG I: Fächergruppe I (Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7 bzw. zweite Fremdsprache) Ausgleich: Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen, dabei muss eine Note 5 in FG I immer in der FG I ausgeglichen werden
