- Details
- Kategorie: uncategorised
- Veröffentlicht: Mittwoch, 13. November 2019 12:24
- Geschrieben von Ricco Nowak
- Zugriffe: 102987
Mein Zeugnis an unserer Schule - was habe ich erreicht?
Unsere Schüler erhalten ihren Abschluss der 10. Klasse nach den neuen Versetzungsbedingungen .
Abschluss | Anschluss |
erweiterte Berufsbildungsreife/ erweiterter Hauptschulabschluss |
Berufsbildung |
Fachoberschulreife/ Realschulabschluss mittlere Reife |
Berufsbildung Übergang in die Fachoberschule (führt zum Erwerb der Fachhochschulreife) |
bei besonderen Leistungen wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben |
Berufsbildung Übergang in die Fachoberschule (führt zum Erwerb der Fachhochschulreife) Übergang in die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen oder Oberstufenzentren |
Versetzungs-und Abschlussregeln der EXIN-Oberschule
integrativ | |
Versetzung* von 7 nach 8 und von 8 nach 9 |
überall mindestens ausreichende Leistungen oder höchstens drei Noten 5, dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathe |
Versetzung von 9 nach 10, Hauptschulabschluss Berufsbildungsreife |
überall mindestens ausreichende Leistungen oder höchstens eine Note 5, oder höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathe |
Abschluss nach 10: erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife |
überall mindestens ausreichende Leistungen oder höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathe |
Abschluss nach 10: Realschulabschluss/ Fachoberschulreife |
Zwei B-Kurse mit mindestens Note 4, zwei weitere Fächer mit mindestens Note 3 höchstens 2 mal Note 5 |
Abschluss nach 10: Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe |
drei B-Kurse mit mindestens Note 3,im A-Kurs mindestens Note 2, sonst zweimal Note 2 und im Durchschnitt der restlichen Noten mindestens 3 höchstens eine Note 5 |
*Gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 der Sekundarstufe I-Verordnung kann die Klassenkonferenz in begründeten Fällen eine Versetzung
auch bei Nichterfüllung der Versetzungsvoraussetzungen beschließen, wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der
nächst höheren Jahrgangsstufe zu erwarten ist oder eine Versetzung für die gesamte Lernentwicklung als fördernd angesehen wird.
FG I: Fächergruppe I (Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7 bzw. zweite Fremdsprache)
Ausgleich: Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen, dabei muss eine Note 5 in FG I immer in der FG I ausgeglichen werden