Mein Zeugnis an unserer Schule - was habe ich erreicht?

 

Unsere Schüler erhalten ihren Abschluss der 10. Klasse nach den neuen Versetzungsbedingungen .

 

 Abschluss  Anschluss
 erweiterte Berufsbildungsreife/
 erweiterter Hauptschulabschluss
 Berufsbildung
 Fachoberschulreife/
 Realschulabschluss
 mittlere Reife
 Berufsbildung
 Übergang in die Fachoberschule
 (führt zum Erwerb der Fachhochschulreife)
 bei besonderen Leistungen
 wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
 Oberstufe erworben
 Berufsbildung
 Übergang in die Fachoberschule
 (führt zum Erwerb der Fachhochschulreife)
 Übergang in die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien,
 Gesamtschulen oder Oberstufenzentren

 

Versetzungs-und Abschlussregeln der EXIN-Oberschule

 

integrativ
Versetzung* von 7 nach 8
und von 8 nach 9
überall mindestens ausreichende Leistungen oder höchstens drei Noten 5,
dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathe
Versetzung von 9 nach 10,
Hauptschulabschluss
Berufsbildungsreife
überall mindestens ausreichende Leistungen oder höchstens eine Note 5,
oder höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5
in Deutsch oder Mathe
Abschluss nach 10:
erweiterter Hauptschulabschluss/
erweiterte Berufsbildungsreife
überall mindestens ausreichende Leistungen oder
höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich,
dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathe
Abschluss nach 10:
Realschulabschluss/
Fachoberschulreife

Zwei B-Kurse mit mindestens Note 4,
A-Kurse mit mindestens Note 3,

zwei weitere Fächer mit mindestens Note 3
sonst Durchschnitt mindestens Note 4 und

höchstens 2 mal Note 5

Abschluss nach 10:
Berechtigung zum Besuch
der gymnasialen Oberstufe

drei B-Kurse mit mindestens Note 3,im A-Kurs mindestens Note 2,

sonst zweimal Note 2 und im Durchschnitt

der restlichen Noten mindestens 3 höchstens eine Note 5

 

*Gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 der Sekundarstufe I-Verordnung kann die Klassenkonferenz in begründeten Fällen eine Versetzung

auch bei Nichterfüllung der Versetzungsvoraussetzungen beschließen, wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der

nächst höheren Jahrgangsstufe zu erwarten ist oder eine Versetzung für die gesamte Lernentwicklung als fördernd angesehen wird.

FG I: Fächergruppe I (Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7 bzw. zweite Fremdsprache)

Ausgleich: Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen, dabei muss eine Note 5 in FG I immer in der FG I ausgeglichen werden

        

Termine

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