II        KONZEPTIONEN ZUR UNTERRICHTSORGANISATION

-Auszug-

                

5.1.       Projekte                                                                                                 

5.2.       Olympiaden und Wettstreite                                                                       

5.3.       Berufsberatung                                                                                        

5.4.       Das Betriebspraktikum                                                                              

5.5.      Differenzierungskonzept

5.6.      Grundsätze der Leistungsbewertung                                                            

5.7.      Grundsätze der Unterrichtsplanung

5.8.      Förderkonzeption                                                                                     

5.9.      Konzeption zur Gesundheitserziehung                                                          

5.10.    Geschlechtsspezifische Aspekte unserer Arbeit                                              

5.11.    Konzept zur Arbeit mit den Mitbestimmungsgremien                                       

5.12.    Konzeption Facharbeiten in Jahrgangsstufe 9

5.13.    Konzeption zur Beurlaubung und Freistellung von Schülern zur Prävention sowie zum Umgang mit
            Schulverweigerung                                                           

5.14.    Konzeption zum Umgang mit verhaltensauffälligen Schülern

6.         Praxislernen/Berufswahlreife

6.1.       Pädagogischer Ansatz                                                                                

6.2.       Ziele                                                                                                      

6.3.       Organisationsform                                                                                    

6.4.       Kooperationspartner-Praxislernen                                                                

6.5.       Curriculare Einordnung                                                                              

6.6.       Rechtsfragen und Verantwortlichkeit                                                            

6.7.       Arbeitsmaterialien und Bewertung                                                               

 

 

5.1  Projekte

 

Zu den pädagogischen organisatorischen Prinzipien der Schule gehört die Durchführung von Projekten. Fester Bestandteil des Schuljahres ist eine Projektwoche (5 Tage plus vorbereitende Seminare) direkt vor den Sommerferien. Das Thema wird aus Vorschlägen der Klassen durch die Schülersprecherkonferenz ausgewählt und von der Schulkonferenz bestätigt.

Zu den folgenden Themen wurden bislang Projektwochen durchgeführt:

1990/91         Gesundes Frühstück

1991/92         Das Leben im Mittelalter

1992/93         Umzug – Renovierung des Schulgebäudes

1993/94         Natur und Technik I (z. B. Traum vom Fliegen)

1994/95         Challenge Day (Internationaler sportlicher Städtevergleich)

1995/96         Natur und Technik II (z. B. Erfinder und Entdecker)

1996/97         Indianer - Leben im Einklang mit der Natur“

1997/98         Altes Handwerk

1998/99         Unternehmen Zukunft

1999/00         Andere Völker – andere Kulturen

2000/01         10 Jahre Gesamtschule – Schulfest

2001/02         Namensverleihung EXIN-GESAMTSCHULE

2005/06         Internationaler Kunstworkshop

2006/07         Zusammenführung der beiden Oberschulen

2007/08         Schulfest - 40 Jahre Schulstandort

2008/09         Fächerverbindender Unterricht

2009/10         Wie war die DDR?

2010/11         20 Jahre Land Brandenburg + Jugendkulturen „Culture On The Road”

2011/12         Fit in die Ferien

2013/14         Fußball WM der Exin-Oberschule

2014/15         Afrika

2015/16         800 Jahre Zehdenick

2016/17         1967 - Gründung des Schulstandortes vor 50 Jahren

2017/18         Schulumzug zum Standort OSZ

2018/19         Staffelsportwettkämpfe

 

In diesen Projektwochen wurde der Klassenverband aufgelöst und die Schüler haben sich ihren Interessen entsprechend in eine Projektgruppe eingetragen. Dabei wurden jeweils 20 – 25 passende Projektgruppen gebildet. Lehrer, Eltern oder Gäste haben diese Projektgruppen geleitet. Am Ende der Projektwoche fand immer eine große Präsentation der Arbeit in den Gruppen statt. Dies war häufig ein Fest auf dem Schulhof gemeinsam mit den Eltern, Anwohner und der Vertreter der Stadt. Von diesen Projektwochen wurde jeweils ein Videofilm für die weitere Arbeit, zur Publizierung der Ergebnisse sowie für den Einsatz im Unterricht gedreht.

Neben diesen alle Klassen betreffenden Projektwochen gibt es an der Schule eine Vielzahl weiterer themenbezogener Projekte, die zumeist nur von bestimmten Klassen oder Jahrgangsstufen durchgeführt werden.

Dazu gehören regelmäßige Projekte wie:

  • Wettbewerb politische Bildung (Bundeswettbewerb)
  • Besuch der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück
  • Verkehrserziehung
  • Stark gegen Gewalt
  • Mädchentreff
  • Tolerantes Brandenburg
  • Kunstprojekte, teilweise internationale Beteiligung
  • Theater- und Konzertbesuche
  • Runder Tisch des Schulträgers „Jugendarbeit an unseren Schulen“
  • Drogenprävention in Zusammenarbeit mit dem Haus an der Polz (Ersatzschule für Drogenabhängige)
  • Suchtberatung mit der DRK-Beratungsstelle
  • Elternabend „Wie schütze ich meine Kind vor Gewalt?“
    Polizei Oberhavel, Hauptkommissar Wichert
  • Zeitzeugen (Überlebende der Konzentrationslager als Gäste im Unterricht)
  • Besuch der 10. Klasse in der Gedenkstätte Sachsenhausen (Exkursion)
  • Spiel das Leben in Klassenstufe 9
  • 3 Betriebsbesichtigungen Klasse 8
  • Fahrt ins BIZ Neuruppin Klasse 9
  • Projekttag Berufsorientierung Klasse 10
  • Afrika Klasse 7

Weiterhin gab es viele aus bestimmtem Anlass oder der Situation entstandene nur einmal durchgeführte Projekte wie:

  • Widerstand im dritten Reich „Weiße Rose“
  • Exkursion „Preußen“
  • Zeitung in der Schule
  • Fragebogen „Gewalt an Schulen“
  • Projekt „Menschen, die anders sind“
  • Projekt „Girlpower“
  • Elternabend für Alleinerziehende
  • Kunstausstellung in der Klostergalerie
  • Theateraufführungen
  • „Lernen ohne Frust“ (AQUA)
  • Projekt „Ich bin rechts!?“
  • Projekt „Wissen sie nicht, was sie tun…?“
  • Projekt „Be smart - don‘t start!“
  • Projekt: Rauchfreie Schule
  • Projekt Anti-Bullying

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5.2  Olympiaden und Wettstreite

 

Abgeleitet aus unseren pädagogischen Zielen und Grundsätzen, versuchen wir die Schüler zum Lernen zu motivieren und ein Klima der Identifikation mit „meiner Schule“ zu schaffen.

Jährlich finden an unserer Schule folgende Schülerwettbewerbe für alle Klassen statt:

  • Leichtathletiksportfest
  • Mathematikolympiade/Känguruwettbewerb
  • Englischolympiade
  • Französischolympiade
  • Vorlesewettbewerb
  • Wettbewerb im Geschichtenschreiben

Weiterhin auf sportlichem Gebiet:

  • Schulmeisterschaften in Handball, Volleyball, Fußball
  • Hochsprung mit Musik
  • Paarlaufen

Die Auszeichnung der Sieger und Platzierten findet im Rahmen einer Auszeichnungsveranstaltung zum Ende jeden Halbjahres statt. Hier wird von den künstlerischen AGs ein Programm aufgeführt. Alle Sieger und Platzierten erhalten eine Urkunde und ein Geschenk.

Außerunterrichtliche Aktionen und Wettbewerbe:

  • Be smart – don’t start
  • Teilnahme der Schülerfirma am Wettbewerb – Präventionspreis 2010
  • Aktion Tagwerk (2014 – 32 Std. 937 €)
  • Aktion „Ein Tag für Afrika“
  • Schülermentoren „Rauchfrei – wir sind dabei“
  • Schule mit hervorragender Berufsorientierung 2009, 2011 und 2015
  • Zaster-Master (2015 – 1000€)
  • Landeswettbewerb der Landschaftsgärtner 2014
  • Wettbewerb Betonkunst 2015
  • Bundeswettbewerb „Starke Schule“
  • Bundeswettbewerb für kulturelle Bildung - Sieger in Kategorie „Mixed Up“ - 2018 (Projekt „Hidden Places“)
  • „Energie geladen“ - Landeswettbewerb des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) 2016 - Sieger E. Altay und P. Bruhn
  • „Energie geladen“ - Bundeswettbewerb des BDEW - Sonderpreis 2018
  • „Be Smart - Don’t Start“ 2015 - Klasse 7a
  • Anerkennungspreis des Landes Brandenburg „Stark durch Teilhabe“ 2018 für die AG „Gemeinsam Leben“
  • „Be Smart - Don’t Start“ 2018 - Klasse 7a
  • Themenpreis der DKB-Stiftung - 7. Klassen, Theateraufführung im EUKITEA Theater: „Five little pieces for peace”

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5.3  Berufsberatung

 

Die Vorbereitung der Schüler auf die Phase ihrer Ausbildung nach der Absolvierung der Vollzeitschulpflicht erfolgt sowohl im Unterricht als auch während der Freizeit im Ganztagsbereich.

Ein Lehrer wurde speziell mit der Berufsberatung der Schüler beauftragt. Über die Kolleginen Vergin und Feyer erfolgen die Beratung der Schüler und Eltern sowie das Herstellen von Kontakten zum Arbeitsamt und zu den berufsbildenden Einrichtungen der Region.

Entsprechend unseres Bildungsauftrages als Oberschule, die alle Abschlüsse anbietet, haben wir enge Kontakte zu den jeweiligen Bildungsträgern im Bereich der Sekundarstufe II aufgebaut.

Ein Teil unserer Schüler verlassen die Schule mit dem Abschluss „Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe“. Diese Schüler besuchen am Oberstufenzentrum in Zehdenick eine gemeinsame gymnasiale Oberstufe. Zur intensiveren Vorbereitung und zur Erreichung eines lückenlosen Übergangs in die 11. Klasse gibt es eine Abstimmung der schuleigenen Lehrpläne und gemeinsame Fachbereichssitzungen. Mit der Umsetzung dieser Beschlüsse in die Praxis sind wir noch nicht ganz zufrieden.

Das Gros der Schüler erlangt die Erweiterte Berufsbildungsreife oder die Fachoberschulreife. Zur Vorbereitung dieser Schüler auf eine Berufsausbildung im dualen System hält die Berufsberatungslehrerin engen Kontakt zum Arbeitsamt Gransee. Es werden regelmäßig Bewerberseminare und Beratungsgespräche an unserer Schule organisiert und Termine im Arbeitsamt vermittelt. Die Schüler trainieren Einstellungstests und Vorstellungsgespräche, sie erhalten Anleitungen zum Schreiben von Bewerbungen und Lebensläufen.

Für die Schüler mit der Berufsbildungsreife, für Schüler ohne Abschluss und anderweitig benachteiligte Schüler haben wir einen Kooperationsvertrag mit der 3B-gemeinnützigen Bildungs GmbH geknüpft. Dieser in Zehdenick ansässige Bildungsträger kümmert sich im Auftrag des Arbeitsamtes um die „Berufliche Bildung Benachteiligter“. Hier können Schüler einen Abschluss nachmachen oder einen Beruf erlernen.

Regelmäßig besuchen interessierte Schüler das Berufsausbildungszentrum der Handwerkskammer in Götz. Weiterhin unternehmen die Schüler der 9. Klassen traditionell eine Fahrt zum BIZ in Neuruppin, in dem sie sich umfassend selbsttätig informieren können. Im Wirtschaftsunterricht werden Einstellungstests in vielen Bereichen durchgeführt. In Klasse 10 gibt es einen Projekttag zur Erstellung von Bewerbungsunterlagen.

 

Im Schuljahr 19/20 wurde ein neues Format, die „Zehdenicker Ausbildungsoffensive“ gemeinsam mit der Stadt Zehdenick erfolgreich gestartet. Diese kleine Lehrstellenbörse hat das Ziel, regionale Unternehmen, Handwerker und Dienstleister in Kontakt mit den Schulabgängern zu bringen.
Berufsberatungsmaßnahmen

  • Monatliche Beratung durch die Praxismentorin Frau Feyer und die Mitarbeiterin der BFA Frau Groszezyk in der Schule
  • Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
  • Trainieren von Einstellungstests
  • Anleitung beim Schreiben von Bewerbungen
  • Hilfe beim Schreiben von Lebensläufen
  • Organisation von Bewerberseminaren
  • Einzelberatung durch Berufsberatungslehrer
  • Vermitteln von Terminen beim Arbeitsamt
  • Verbindung zum Oberstufenzentrum Oberhavel I
  • Verbindung zur 3B-GmbH (Berufliche Bildung Benachteiligter)
  • Bereitstellung von Materialien und Literatur zur Berufswahl
  • Bekanntmachung von offenen Lehrstellen
  • Betreuung im Betriebspraktikum

 Berufsorientieung

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5.4  Das Betriebspraktikum

Das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Es soll dem Schüler eine erste unmittelbare Begegnung mit der Arbeits- und Berufswelt der Erwachsenen ermöglichen. Wir wissen, dass die Schüler während eines 2-wöchigen Praktikums die Arbeits- und Wirtschaftswelt nicht annähernd durchschauen könne, wir hoffen aber, dass die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen durch die eigene Mitarbeit in einem Betrieb wesentlich vertieft werden.

Um den Schülern das Sammeln von Informationen zu erleichtern, wurde ein Aufgaben- und Fragekatalog (Praktikumsmappe) entwickelt, der den Praktikanten mit in den Betrieb gegeben wird.

Ablaufplanung für das jährliche Praktikum:

  • Anfang des Schuljahres:
    Terminabsprache mit der Schulleitung, Festlegung der verantwortlichen Lehrer
  • 4 – 6 Monate vor dem Praktikum:
    Informationsblatt an die Eltern, Schüler suchen sich selbst einen Praktikumsplatz im „Schuleinzugsgebiet“, formlose Bestätigung des Praktikumsplatzes durch die Betriebe
  • 9 – 10 Wochen vor dem Praktikum:
    Einzelheiten mit den Betrieben absprechen (z. B. Gesundheitszeugnis, Versicherung), eventuell nicht vermittelten Schülern Plätze anbieten
  • 3 – 5 Wochen vor dem Praktikum:
    Schüler erhalten für die Betriebe Arbeitsverträge („Vereinbarung“), Ausgabe der Praktikumsunterlagen und Erläuterungen der Themenschwerpunkte
  • 1 Woche vor dem Praktikum:
    Belehrungen durchführen, Ausarbeitung eines Vertretungsplanes durch die Schulleitung
  • während des Praktikums:
    Kollegen des Fachbereiches Arbeitslehre kontrollieren während des Praktikums wenigstens einmal wöchentlich die Arbeitsplätze der Schüler, es werden alle Schüler am Praktikumsplatz aufgesucht
  • 1 Woche nach dem Praktikum:
    Praktikumsunterlagen werden ausgewertet – aus den Teilnoten der Kurse Elektrotechnik, Wirtschaftsunterricht, Informationstechnische Grundlagen und der Praktikumsbewertung ergibt sich die Jahresnote im Fach Arbeitslehre

        1993 konnten die Schüler in 87 Praktikumsbetrieben ihr Betriebspraktikum durchführen.

        Im letzten Schuljahr  waren es bereits etwa 200 Praktikumsbetriebe in Zehdenick und der Umgebung.

 

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5.5  Differenzierungskonzept

 

Einer der wesentlichen Vorzüge der Oberschulen ist das Offenhalten des Bildungsgangs. Durch umfangreiche Differenzierung wird ein vorzeitiges Aussortieren der Schüler in verschiedene Leistungskategorien vermieden. Dadurch wird jedem Schüler der für ihn günstigste Bildungsweg lange offen gehalten. Hierin sehen wir einen echten Beitrag zur Chancengleichheit für alle Kinder. Nicht jedes Kind lernt gleich schnell, nicht jedes Kind hat gleiche Interessen. Deshalb wird der Unterricht nach zwei Gesichtspunkten differenziert.

 

1. Leistungsdifferenzierung:

 

In den Fächern Mathematik, Deutsch, erste Fremdsprache (Englisch) und Physik erfolgt der Unterricht in zwei Anforderungsniveaus – dem A-Kurs/Grundkurs und dem B-Kurs/Erweiterungskurs. Dadurch wird eine Über- bzw. Unterforderung der Schüler weitgehend vermieden. Lernerfolge stellen sich schneller ein, Misserfolgserlebnisse werden seltener. Der Unterrichtsfluss ist durch relativ gleiche Ausgangsniveaus zügiger. Ein Schüler, der aus welchen Gründen auch immer, einen deutlichen Leistungsabfall aufweist, muss nur den Kurs, nicht aber die Klasse oder gar die Schule wechseln.

Da unsere Schule dreizügig  ist, bilden wir aus je zwei Klassen vier Kurse. Dies sind in der Regel drei Grundkurse und ein Erweiterungskurs. Die Zuweisung zu den Kursen erfolgt auf Beschluss der Klassenkonferenz. Ein Kurswechsel kann von den Eltern jeweils zum Ende eines Halbjahres beantragt werden und wird dann von der Klassenkonferenz beraten. Die Anzahl der belegten Erweiterungskurse oder Grundkurse hat Einfluss auf den möglichen Schulabschluss.

Durch die deutliche Zunahme leistungsschwächerer Schüler sowie durch die Zunahme der Schüler im Gemeinsamen Unterricht und die Errichtung des Projektes Jugendhilfe, Schule 2020 im Schuljahr 2015/16, wurden zwei weitere leistungsdifferenzierte Kurse eingerichtet. Einer für Schüler, die nach dem Rahmenplan der Allgemeinen Förderschule unterrichtet werden und einen weiteren für die Schüler im Projekt Kompass. Binnendifferenzierter Unterricht im Klassenverband erfüllt ersatzweise die Bedingungen zum Erwerb aller Abschlüsse!

 

         Differenzierung

 

2. Neigungsdifferenzierung:

 

Unter dem Aspekt, Begabungen zu entwickeln und Neigungen zu fördern, haben die Schüler die Möglichkeit einen Teil ihres Stundenplanes selbst zu gestalten. Dazu bietet die Oberschule ab Klasse 7 mit 4 Wochenstunden das Fach WP I (Wahlpflichtunterricht) an.

Das Wahlpflichtangebot
In den Klassenstufen 7 und 8 wird WP I mit 4 Wochenstunden und in Klasse 9 und 10 mit 3 Wochenstunden angeboten. Die Schulkonferenz hat mit Einführung der Kontingentstundentafel 2004 beschlossen, die WP II-Stunden auf andere Fächer aufzuteilen.

WPI Angebote: WAT (Wirtschaft-Arbeit-Technik),

Naturwissenschaften (Physik, Biologie, Chemie), 2. Fremdsprache (Französisch)

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5.6. Grundsätze der Leistungsbewertung

 

Ziel:

Zusammenstellung der an der Schule getroffenen Festlegungen zur Leistungsbewertung

Gesetzliche Grundlagen:

  • VV Leistungsbewertung v.21.07.2011
  • Sekundarstufe I – VO
  • Nachteilsausgleich RS 12/09
  • VV LRS vom 14. Mai 2008

Festlegungen:

 

1.  Grundsätze: Die hier getroffenen Festlegungen sind für alle an der Schule unterrichtenden Lehrer verbindlich!
     
Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass sie dem Entwicklungsstand sowie dem Sach- und Textverständnis

      der Schüler entsprechen.Bei Gruppenarbeiten soll der individuelle Leistungsanteil den Schülern zugeordnet werden
      können.
Bei Leistungsverweigerung, Täuschungsversuchen oder nentschuldigtem Fehlen, entscheidet der Lehrer,
     ob und in welchem Umfang die Leistung bewertet bzw. nachgearbeitet wird oder ob die Note „ungenügend“
     erteilt wird! 


2.  In allen Fächern gelten auf Beschluss der Fachkonferenzen vom 27. August 2009 und der Schulkonferenz vom
    26.01.10 folgende Prozentsätze für die Zensierung in allen Fächern


     Note 1     96% - 100%                Note 4     45% - 59%
     Note 2     80% -   95%                Note 5     16% - 44%
     Note 3     60% -   79%                Note 6      0% - 15%

 

3. Die Wichtung der schriftlichen Leistungen, d.h. der Anteil an der Jahresnote beträgt in

 

Mathematik                50%

Deutsch                     50%

Englisch                     50%

Französisch                50%

Naturwissenschaft        50%

WAT                         1:2 (Praxis:Theorie)

 

4. Anzahl der schriftlichen Leistungskontrollen (Klassenarbeiten)/Projekte:

     schr Leistungen

 

        Klassenarbeiten werden auf Beschluss der EV mit einem Notenspiegel versehen.

        Klassenarbeiten sind mindestens 5 Tage vorher anzukündigen und innerhalb von 14 Tagen zu korrigieren.

        Der Fachlehrer entscheidet, ob die schr. Leistungskontrollen zur Kenntnisnahme ausgeteilt werden oder die
        Note ins HA-Heft eingetragen wird und die Arbeit in der Schule eingesehen werden kann.
        Auf Wunsch der Eltern ist die Arbeit auszuhändigen!

 

5. Jeder Schüler erhält in jedem Fach bis zum ersten Elternsprechtag mindestens eine Note.

 

6. Besonderheiten bei der Leistungsbewertung für einzelne Fächer

 

Sport:             gleichberechtigte Teilnoten in Leichtathletik, Handball, Volleyball,   
                     Geräteturnen, Fußball (Jungen) die Noten 5 und 6 werden nur bei
                     Leistungsverweigerung erteilt

Englisch:        der kommunikative Aspekt steht im Vordergrund bei der Bewertung

Mathematik:   Die Noten für Mathe-Praxislernen in Klasse 9 sind Bestandteil der    
                     mündlichen Mathe-Noten

Deutsch:        Die Noten für Deutsch-Praxislernen gehen in die WAT-Note ein, da es  

                    sich z.B. um Noten für Bewerbungsschreiben handelt, die dem Inhalt   
                    des WAT-Curriculums entsprechen.


7. Fächerverbindender Unterricht (Projekt)

In jedem Schuljahr wird an 2 Tagen Projektunterricht in fächerverbindender Form durchgeführt. Dabei werden in den Jahrgangsstufen Themen folgender Fächer behandelt:

Klasse 7:          Gemeinsam leben (PB, D, Ku, LER)      

Klasse 8:          Betriebe und Berufe der Region (WAT, Sp)

Klasse 9:          Naturwissenschaften-Luft (Ma, Ph, Ch und Bio)

Klasse 10:        Zehdenick und Partnerstädte (En, Geo, Ge)

 

In jeder Klassenstufe werden Noten für die Leistungen in den entsprechenden Fächern erteilt.

 

8. Facharbeiten

Jeder Schüler der 9. Klasse schreibt eine Facharbeit. Schüler, die nach dem Rahmenlehrplan der allgemeinen Förderschule unterrichtet werden, schreiben auf freiwilliger Basis eine Facharbeit mit besonderer Unterstützung und Hilfestellung.

Die Note der Facharbeit wird mit 30% der Jahresnote des Faches, in dem sie geschrieben wird, gewichtet.

Die Note der Facharbeit setzt sich aus folgenden Teilnoten zusammen:

2/3 Facharbeit davon 60% Inhalt, 20% Form und 20% Darstellung und methodische Durchführung

1/3 Verteidigung davon 60% Reflexion des Inhaltes der Arbeit und 40% Vortragsweise

Die Bewertung erfolgt nach der 15 Punkte Skala der Gesamtschule(Klassenunterricht)

 

9. Hausaufgaben

Der Anteil der Noten für Hausaufgaben sollten unter 20% aller Noten liegen. Hausaufgaben sind in der Regel nur dann zu bewerten, wenn glaubwürdig ist, dass die Leistung vom zu bewertenden Schüler erbracht wurde.

 

10. Nachteilsausgleich (RS 12/09)

Für chronisch- oder langzeiterkrankte Schüler, deren Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, darf kein Nachteil entstehen. Sie haben bei Klassenarbeiten und Prüfungen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Dazu zählen auch Schüler mit psychischen Erkrankungen, z.B. Schulphobie oder Depressionen. Die Maßstäbe der Leistungsbewertung bleiben gleich. Der Nachteilsausgleich sollte so sein, dass er vorhandene Beeinträchtigungen kompensiert!Nachteilsausgleiche können sein:

a) Veränderung des zeitlichen und räumlichen Rahmens

b) Verwendungen technischer Hilfsmittel

c) mündliche statt schriftliche Leistungsnachweise

d) schriftliche statt mündliche Leistungsnachweise

e) individuelle Leistungsfeststellung in der Einzelsituation

Der Nachteilsausgleich wird von der Klassenkonferenz auf der Grundlage eines ärztlichen Attests beschlossen.

 

11. Arbeit mit Schülern mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten

(VV über die Förderung von Schülern/Schülerinnen mit besonderer Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben (Dezember 2006, letzte Änderung 2008))

 

1. Schüler, die bereits diagnostiziert sind  

   teilweise (wenn Antrag der Eltern vorliegt) Freistellung von der Rechtschreibbewertung

   in Deutsch und Englisch,   

   Gewährung eines Nachteilsausgleiches durch    

      1. Ausweitung der Arbeitszeit  

      2. Nutzung methodisch-didaktischer Hilfen

         stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen (besonders in der Fremdsprache)

 

2. Schüler, die noch nicht diagnostiziert sind

    auf Antrag der Eltern Erstdiagnostik durch Lehrer der Schule, Bestätigung der Diagnose durch Schulpsychologen,

    bei positiver Diagnose Information an Klassenkonferenz und Arbeit mit dem Nachteilsausgleich

    Problem: keine spezielle Förderstunden möglich, obwohl unbedingt nötig

 

12. gemeinsamer Unterricht

Für jeden Schüler im gemeinsamen Unterricht (Integrationsschüler) ist ein Förderplan vom Klassenleiter in Zusammenarbeit mit den Fachlehrern (Hauptfächer) zu erstellen. Das Anforderungsniveau und die notwendigen Unterstützungen zum Nachteilsausgleich sind individuell festzulegen.

Die Bewertung der Leistungen für Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen erfolgt auf der Grundlage der Festlegungen des Rahmenplans der allgemeinen Förderschule.

Schüler, die nach dem Rahmenlehrplan der allgemeinen Förderschule unterrichtet werden, rücken im Normalfall auf.

Schüler, die nach dem Rahmenlehrplan der allgemeinen Förderschule unterrichtet werden, erhalten den Abschluss der Allgemeinen Förderschule. Beim Vorliegen besonderer Leistungen kann die einfache Berufsbildungsreife vergeben werden.

Der Klassenleiter beantragt alle zwei Jahre einen Förderausschuss zur Feststellung des weiteren Förderbedarfs.

Schüler im gemeinsamen Unterricht nehmen in der Regel am Unterricht der Klasse teil. Die Schulleitung entscheidet über die Verwendung/Aufteilung der zusätzlichen Stunden für den gemeinsamen Unterricht.

 

13. Zeugnisse: (VV Leistungsbewertung Pkt 4.4 und 5.1e)
    
Eine Leistungsbewertung auf dem Zeugnis kann nur erfolgen, wenn der Inhalt der curricularen Materialien
     in angemessenem Umfang vermittelt und bewertet wurde- die Entscheidung trifft der Lehrer in
     Abstimmung mit der Schulleitung.

    Auf dem Zeugnis wird im Notenfeld ein Strich eingetragen und unter Bemerkungen wird eingetragen:
    a) Befreiung vom Unterricht im Fach …
    b) wegen längerer (unverschuldeter) Abwesenheit nicht bewertbar
    c) Das Fach … wurde aus schulorganisatorischen Gründen nicht oder nicht in vollem     Umfang erteilt

    Zeugnisse von Schülern die im gemeinsamen Unterricht noch dem Rahmenlehrplan der Schule mit dem
    Förderschwerpunkt „Lernen“ unterrichtet werden, enthalten unter Abschluss: Abschluss der Schule
    mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“.
   
Neben dem Schulnamen ist im „gemeinsamen Unterricht“ zu ergänzen!

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5.7 Grundsätze der Unterrichtsplanung

 

Klassenbildung:

  • Gemischte Klassen mit Gleichverteilung der leistungsschwächeren Schüler, der verhaltensauffälligen Schüler und der Jungen und Mädchen.
  • WPI-Wunsch, Schulfreunde spielen i.A. keine Rolle
  • eine Integrationsklasse mit max. 23 Schülern im gemeinsamen Unterricht
  • Schüler aus einem Ort können in eine Klasse gehen, es besteht aber kein Anspruch.

Kursbildung:

  • FLD: 2 Klassen ergeben 3 Kurse (1 B-Kurs,2 A-Kurse)
  • D ab Klasse 8 in Kursen (wenn möglich)
  • Ph ab Klasse 9 in Kursen, Ch im Klassenverband
  • Wenn Fachlehrermangel – Klassenverband mit Binnendifferenzierung (Kurse zählen weiter)
  • WPI: 1 x WAT, 1 x Französisch, 1 x Naturwissenschaften
  • AT- Kurs: Einteilung möglichst nach Klassen (Vertretung); 2 Klassen = 5 Kurse
  • WAT- Kurse: möglichst gleich stark(Rotation), klassenübergreifend, bei 2 Klassen = 3 Kurse

Lehrereinsatz:

  • 2 Klassenleiter pro Klasse
  • Klassenleiter 10 übernehmen i.R. im Anschluss eine 7. Klasse
  • Klassenleiter möglichst viele Unterrichtsstunden in eigener Klasse einsetzen
  • Wenn Klassenleiter 1.Fach A-Kurs, dann 2.Fach B-Kurs
  • möglichst kein Lehrerwechsel
  • wenn möglich, hat Fachlehrereinsatz Vorrang

Arbeitsstunden:

  • beide Klassenleiter gleichzeitig in der AS (Teilung)
  • pro Klasse 2 AS - eine für den Frühbeginn die zweite für:
  • Klasse 7: zusätzlich AT
  • Klasse 8: für Förderunterricht
  • Klasse 9: Praxislernen
  • Klasse 10: Prüfungsvorbereitung

Förderunterricht:

  • pro Klassenstufe ein klassenübergreifender Förderkurs in Ma, D, En
  • Förderlehrer möglichst Fachlehrer, der in der Klassenstufe unterrichtet

epochaler Unterricht:

  • halbjährlicher Wechsel ( 7:Ph-Ge / 8: Bio-Ph / 9:- /10. -)

Praxislernen:

  • 6 wöchiger Wechsel Schule-Betrieb, immer freitags
  • Klassenweiser Wechsel , Teilung einer Klasse

Spiel das Leben:

  • Klassenweise (Klassenstufe 8) in Doppelstunden , Fach LER
  • Dauer ca. ein halbes Jahr

Schwerpunktstunden:

  • 7: AT / 8: Ma / 9: Ph /10: Geo

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5.8 Förderkonzeption

 

Gemeinsamer Unterricht

Sonderpädagogische Förderung verwirklicht für junge Menschen mit sonder-pädagogischem Förderbedarf das Recht auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Sie unterstützt und begleitet die Schülerinnen und Schüler durch individuelle Hilfen, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.

Schüler mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf werden im Gemeinsamen Unterricht beschult. Der Gemeinsame Unterricht ist durch vielfältige didaktische Prinzipien, Methoden, Arbeits- und Sozialformen so gestaltet, dass er die Leistungsfähigkeit, das Lerntempo, die Belastbarkeit und die Interessen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf berücksichtigt.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Lernen“ werden im Gemeinsamen Unterricht nach dem Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zum Erwerb des Abschlusses der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ unterrichtet. Die schulinternen Rahmenpläne streben an, dass für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf themengleiche Inhalte zieldifferenziert vermittelt werden. Für jeden Schüler im gemeinsamen Unterricht ist durch den Klassenleiter in Zusammenarbeit mit den Fachlehrern ein Förderplan zu erstellen und fortzuschreiben. Der sonderpädagogische Förderbedarf emotional-soziale Entwicklung ist alle zwei Jahre durch einen Förderausschuss zu überprüfen. Seit dem Schuljahr 2015/16 wird für Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen ein eigener, paralleler Kurs in D, Ma und En in den Jahrgangsstufen 7 und 8 angeboten. In den höheren Klassenstufen wird dieses je nach Stundenzuweisung möglichst fortgeführt.

Die zugewiesenen Förderstunden (Gemeinsam Unterricht) können zur zusätzlichen Unterstützung in den Fächern Ma, D und En verwendet. Die beauftragte Sonder-pädagogin teilt die im Pool zugewiesenen Integrationsstunden auf die Schüler im Gem. Unterricht auf. Dabei sind die im Förderplan festgelegten Schwerpunkte zu beachten.

Besonders intensiv wird eine Zusammenarbeit zwischen den Klassenlehrern und den Eltern der Integrationsschüler entwickelt, um eine bestmögliche Förderung zu erreichen und die Eltern über den Lernfortschritt und den Leistungsstand zu informieren. Auch die Schulsozialarbeit hat einen Schwerpunkt auf die Betreuung der Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf gesetzt.

Förderunterricht

Für alle Schüler bieten wir in allen Klassenstufen kostenlosen Förderunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch an. Die Zuweisung zum Förderunterricht erfolgt auf Vorschlag des Fachlehrers mit Zustimmung der Eltern oder auf Wunsch der Eltern und Schüler. Die Zuweisung wird halbjährlich neu entschieden. Der Förderlehrer sollte möglichst ein in der Klassenstufe unterrichtender Fachlehrer sein.

Schulprojekt Kompass

Für Schüler mit schulverweigerndem Verhalten, Schüler mit geringer Lernbereitschaft oder mit sozialen Defiziten bietet die Exin-Oberschule eine besondere Unterrichtsform im Schulprojekt Kompass (Projekt Jugendhilfe/Schule 2020), in Kooperation mit der SPI (seit August 2019)an. Hier werden Schüler nach spezifischen Organisationsformen beschult. Näheres ist der Projektbeschreibung zu entnehmen - Punkt 11 des Schulprogramms.

Nachteilsausgleich

siehe Punkt 8 der Grundsätze für die Leistungsbewertung (RS12/09)

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5.9. Konzeption zur Gesundheitserziehung und Suchtprävention

 

Gesetzliche Grundlage RS 10/13 vom 19.12.2013

Legale und illegale Suchtmittel sowie Informationen zur Glücksspielsucht und zur problematischen Internet- und Computernutzung

 

A) Zielstellung

Ziel der Gesundheitserziehung unserer Schule ist es, dass jeder Schüler individuell nach seinen Möglichkeiten gefördert und gefordert wird. Jeder soll seinem Recht nach Bildung und Erziehung ohne Beeinträchtigungen nachkommen können. Die Gesundheitsförderung unserer Schüler und Schülerinnen ist nicht nur eine gesetzlich festgelegte Aufgabe, sondern auch ein persönliches Anliegen der Pädagogen. Unser Ziel ist es, die seelische und körperliche Unversehrtheit, die geistige Freiheit und Entfaltungsmöglichkeit der Schüler zu gewährleisten. Wir fühlen uns für das Wohl der Schüler mitverantwortlich und gehen jedem Anhaltspunkt für Vernachlässigung oder Misshandlung nach. Wir wahren die Freiheit des Gewissens sowie Offenheit und Toleranz gegenüber unterschiedlicher kulturellen, religiösen, weltanschaulichen und politischen Wertvorstellungen, Empfindungen und Überzeugungen. Wir wirken einer Benachteiligung von Mädchen und Frauen aktiv entgegen. Kenntnisse, Fähigkeiten, Werthaltungen der Schüler werden gefördert, die Entwicklung sozialer Kompetenzen steht im Vordergrund unseres Tuns. Wir entwickeln bei unseren Schülern die Verantwortung für die eigene Gesundheit. Sie werden befähigt, selbst abwägen zu können, was gut für sie und ihren Körper ist. Das Selbstbewusstsein, das Selbstwertgefühl wird gestärkt und weiter ausgeprägt. Unser Ziel ist es, starke Kinder ins Leben zu entlassen, die über ihren Körper, über ihr Leben bestimmen, eigene Entscheidungen treffen, sich nicht die Meinung anderer Mitmenschen aufdiktieren lassen.

 

B) Suchtprävention als Teilbereich schulischer Gesundheitsförderung

Illegale Drogen sind Betäubungsmittel, deren Umgang grundsätzlich strafbar ist.

Für legale gelten über dem Jugendschutzgesetz, das Brandenburgische Schulgesetz und die VV-Schulbetrieb.

 

1. Rauchen

Nichtvolljährigen (aber Schulpflichtigen) ist es untersagt:

in der Öffentlichkeit zu rauchen,

Tabakwaren zu erwerben (einschließlich aus Automaten),

auf dem Schulgelände, sowie bei schulischen Veranstaltungen zu rauchen

Wasserpfeifen oder Elektro-Zigaretten zu verwenden.
(Beschluss der Schulkonferenz vom 13.01.2014)

 

Festlegungen im Punkt 9 des Schulprogramms zur Ahndung bei Verstößen

Belehrung aller Schüler mit Nachweis und Elterninfobrief

Beim ersten Verstoß Brief an die Eltern, beim zweiten Verstoß Anzeige durch
Lehrer beim Ordnungsamt (10.-€ Verwarngeld)

Vordrucke und Erfassung im Ordner Raucher im Sekretariat

 

2. Alkoholische Getränke

Nach dem JuSchG §9 unterliegt der Alkoholgenuss einer altersabhängigen Umgangsbeschränkung in der Öffentlichkeit.

Branntwein (Schnaps), branntweinhaltige Getränke (Alkopops) oder Genussmittel mit geringem Branntweinanteil dürfen an Jugendliche weder abgegeben noch deren Verzehr gestattet werden. Diese Beschränkung gilt auch für Bier, Wein und Mischgetränken aus ihnen. Die Werbung mit alkoholischen Getränken ist ebenfalls strikt untersagt.

Der Verzehr alkoholischer Getränke ist für alle Schulveranstaltungen grundsätzlich untersagt.

 

3. Illegale Suchtmittel, insbesondere Cannabis

 

Jeglicher Erwerb, Besitz bzw. Verzehr von Cannabis ist nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbar.

Die Polizei ist verpflichtet, Betäubungsmittel sicherzustellen und eine Strafanzeige aufzunehmen. Bei Verdacht des Konsums illegaler Suchtmittel ist die Schulleitung zu informieren.

Bereits beim Verdacht auf Umgang mit Betäubungsmitteln im Schulumfeld besteht Handlungspflicht. Sollte ein/e Schüler/Schülerin die Durchsuchung nach illegalen Drogen verweigern, ist dafür die Polizei zu rufen. Durchsuchungen durch Lehrkräfte müssen von mindestens zwei Lehrkräften vorgenommen werden. Die Eltern sind bei Verdacht im Zusammenhang mit Suchtmitteln grundsätzlich zu informieren.

Weitere Hinweise und Festlegungen sind in dem RS 10/13 geregelt.

 

 4.Glücksspiele

Im geeigneten unterrichtlichen Kontext sollte die Schule Wissen über die Gefahren der Glücksspielsucht vermitteln, wozu auch finanzielle Überbelastung und diverse Nebenerscheinungen zählen. (Kriminalität, Gewaltbereitschaft,
Gruppenbildung, …)

Das Jugendschutzgesetz untersagt den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Spielhallen. Die Teilnahme an Gewinnspielen auf Volksfesten (Klassenfahrten) ist gestattet, sofern der Wert des Hauptgewinns unter 60,00 € liegt.

 

5. Internetnutzung, Computer

Computerspiele dürfen nur entsprechend der freigegebenen Altersgruppe zugänglich gemacht werden. Die aufsichtführenden Lehrer achten in den PC-Kabinetten z.B. beim Fachbeginn oder im Mittagsband auf die Aktivität der Schüler. Die Schulsozialarbeiterin organisiert Elternabende zum Thema Gefahren im Netz und Cybermobbing.

 

C) Prävention (je Klassenstufe)

 

7. Klassen:

Schülermentoren (SM) stellen Projekt "Be smart - Don't start" vor, motivieren Schüler zur Teilnahme, SM führen Inforunde durch: Gefahren des Rauchens, Quiz, selbstgebaute Schadstoffzigarette wird eingesetzt, Schüler für Mitarbeit als SM werden motiviert; Schüler erkennen, dass an unserer Schule das Nichtrauchen thematisiert wird, werden bestärkt, nicht mit dem Rauchen zu beginnen, Vorbild der Älteren ("Bild", dass alle Großen rauchen, ist falsch), Kennlerntage zum Schuljahresbeginn; Kennlernprozess unterstützen, Gruppenbildung fördern, Beziehungsaufbau untereinander, zu den Klassenlehrern, zur Sozialarbeiterin, Freude auf unsere Schule wecken; Projekt "Soziales Lernen": Beziehungsaufbau der Schüler wird gefördert, soziale Themen (Gewalt, Miteinander, Sucht, Beziehungsprobleme, Selbstfindungsprozess); Im Fach Wirtschaft- Arbeit- Technik (WAT) und Wahlpflicht Hauswirtschaft: Kennenlernen unserer Küche und Heranführung an selbstständiges Arbeiten der Schüler, Wissensvermittlung auch besonders zur gesunden Ernährung

 

8. Klassen:

Biologie: Thematisierung Rauchen: jeder Schüler fertigt ein Plakat an (Rauchen gefährdet die Gesundheit) - Wissensvermittlung und Förderung des Nichtrauchens; Thematisierung AIDS: jeder Schüler fertigt eine Mappe an - Wissensvermittlung, Sensibilisierung, Eigenschutz;

Deutsch: Gripstheater in Berlin besucht "Eins auf die Fresse" (oder ähnliche Stücke) - Thematisierung Mobbing, Freundschaft, Beziehung, Jugendprobleme; Prozess des Praxislernens fortgeführt:

Ergründen der Betriebe der Region und derer Ausbildungsberufe (Exkursionen), Lebensgestaltung-Ethik-Religion (LER): Themen werden bearbeitet wie Freundschaft,

Umgang mit Problemen usw. bearbeiten, Deutsch: "Die Wolke" - Thematisierung Umweltschutz

 

9. Klassen:

LER: Thematisierung Drogen und Sucht, Gesprächsrunden mit Jugendlichen vom "Haus an der Polz", die sich dort in Therapie befinden, Herstellung von alkoholfreien Drinks- Entwicklung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Suchtmitteln;

Biologie: Essstörungen werden thematisiert - verantwortungsbewusster Umgang mit eigenem Körper und Problembewältigung;


10.
Klasse:

Schüler bestmöglich an Prüfungen heranführen und individuell fördern;

Eigenverantwortlichkeit; Erarbeitung und Haltung eines Referates - Selbständigkeit, Abbau von Hemmungen,

 

 

D) Strukturelle Voraussetzungen, die zur Gesundheitsförderung geschaffen wurden:

 

Unsere Turnhalle ist vollständig modernisiert und wird vielfältig genutzt (Unterricht, AGs). Ebenso verfügen wir über: einen modernen Sportplatz, ein Streetsoccerfeld, einen Sportraum mit Tischtennisplatte, ein Dart- und Kickerspiel steht für Freizeitaktivitäten zur Verfügung. Auf dem Schulhof gibt es außerdem eine feste Tischtennisplatte. Sitzmöglichkeiten für die einzelnen Schülergruppen laden zum Verweilen ein. Spielmaterial kann man sich bei der Sozialarbeiterin ausborgen. Der Schülerclub ist täglich geöffnet. Dort können verschiedenste Angebote genutzt, Freunde getroffen werden. Die Fahrschüler müssen nicht draußen auf ihre Busse warten. In der Mittagsfreizeit können die Schulbibliothek, das Computerkabinett, die Turnhalle, der Schülerclub genutzt werden. Ein Hausaufgabenraum ist geöffnet. Ebenso werden ein Töpferraum mit Brennofen sowie ein Nähmaschinenkabinett für kreative Tätigkeiten genutzt. Unsere Lehrküche ist modern ausgestattet.

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5.10.  Geschlechtsspezifische Aspekte unserer Arbeit

 

In unserer Schule fördern wir die Fähigkeit und Bereitschaft der Schüler, sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau, Mädchen und Jungen, einzusetzen. Wir folgen dem Unterrichtsprinzip "Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern". Es soll dazu beitragen, alle im Bildungsbereich tätigen Personen zu motivieren, Fragen der Gleichstellung der Geschlechter verstärkt in den Lehrinhalten der Lehrpläne, im Unterricht, in den Schulbüchern und sonstigen in Verwendung stehenden Unterrichtsmitteln zu berücksichtigen sowie die Diskussion über diese Themen zu intensivieren.

Mit dem Unterrichtsprinzip sind folgende inhaltliche Anliegen verbunden:

  • Bewusstmachung von geschlechtsspezifischer Sozialisation durch Familie, Schule, Medien und Arbeitswelt sowie von Auswirkungen dieser Sozialisation auf die Ausbildungs- und Berufswahl, Lebensplanung, Freizeitgestaltung und das eigene Denken und Verhalten (wie Körpersprache, Kommunikation, Rollenvorstellungen usw.) in jeweils altersadäquater Form,
  • Wahrnehmung von Ursachen und Formen geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung im Privatbereich und in der Arbeitswelt, der damit verbundenen Berufschancen und Arbeitsbedingungen sowie der unterschiedlichen Repräsentanz von Frauen und Männern in bestimmten Bereichen (wie Politik, Bildungswesen, Kunst, Wissenschaft, Handwerk, Technik) in der Vergangenheit und Gegenwart,
  • Erkennen möglicher Beiträge zur Tradierung und Verfestigung von Rollenklischees im Lebensfeld Schule (und anderer Lebensfelder) durch Lehrinhalte, Unterrichtsmittel und Verhaltensweisen aller Schulpartner,
  • Reflexion des eigenen Verhaltens, der Interaktionen im Unterricht, des täglichen Umgangs miteinander, der eigenen Geschlechtsrollenvorstellungen,
  • Bewusstmachen von alltäglichen Formen von Gewalt und Sexismus in der Schule, am Arbeitsplatz, in den Medien; Aufzeigen von Möglichkeiten zur Prävention und Intervention sowie von Schritten zum partnerschaftlichen Umgang miteinander,
  • Förderung der Bereitschaft zum Abbau von geschlechtsspezifischen Vorurteilen und Benachteiligungen, Förderung bzw. Ausgleich von Defiziten in Bezug auf sozialkooperative Verhaltensweisen und Selbstvertrauen sowie Förderung des partnerschaftlichen Verhaltens von Jungen und Mädchen.

In folgenden Formen und Bereichen stellt sich die Erziehung zur Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen unter Beachtung geschlechtsspezifischer Aspekte in unserer Schule dar:

Im Sportunterricht werden Mädchen und Jungen von einer Lehrerin bzw. von einem Lehrer in homogenen Gruppen unterrichtet.

Im WAT-Unterricht werden die Schüler gemeinsam an das Zubereiten von Speisen und an das Erledigen von typischen Hausarbeiten herangeführt. Ebenso sind die Schüler gemeinsam im Holz- und Metallbereich tätig und erwerben auf diesem Gebiet Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Im Wahlpflichtfach Hauswirtschaft sind ebenfalls Mädchen und Jungen gemeinsam aktiv. So erlernen auch Jungen unter anderem das Nähen an der Nähmaschine oder stricken und knüpfen.

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5.11. Konzept zur Arbeit mit den Mitbestimmungsgremien

 

Gesetzliche Grundlagen:

  • Schulgesetz § 74 bis 91

Klassensprecher/Konferenz der Schülerinnen und Schüler:

Die Klassensprecher werden jährlich, abweichend von §78/2 in den ersten 2 Unterrichtswochen, gewählt.

Die Konferenz der Schüler (je 2 Klassensprecher/Klasse) tagt auf Einladung der Schulleitung oder auf Einladung der Vorsitzenden dieser Konferenz mindestens jedoch 4 x im Schuljahr.

Auf der konstituierenden Sitzung wird je 1 Schülersprecher/stellv. Schülersprecher der Schule gewählt. Diese sind, wenn nicht anders gewählt, auch die Vertreter bzw. Stellvertreter für den Kreisschülerrat sowie die Vertreter in der Elternkonferenz, der Konferenz der Lehrkräfte und den Fachkonferenzen. Es hat sich bewährt, dass beide Vertreter gleichzeitig an den Beratungen teilnehmen.

Weiterhin werden die 5 Vertreter für die Schulkonferenz gewählt.

Die Schülersprecher haben das Recht, die Schulleitung nach Terminabsprache jederzeit in Angelegenheiten, die ihr Amt betreffen, zu sprechen.

 

Elternsprecher/Elternkonferenz:

Die Elternsprecher (2 je Klasse) werden in den ersten 3 Unterrichtswochen gewählt bzw. nachgewählt.

Die Elternkonferenz besteht aus den beiden Elternsprechern der Klassen und tagt auf Einladung der Schulleitung oder auf Einladung der Vorsitzenden der Elternkonferenz, mindestens jedoch 3 x im Schuljahr.

Auf der konstituierenden Sitzung wird je 1 Elternsprecher/stellv. Elternsprecher der Schule gewählt. Diese sind, wenn nicht anders gewählt, auch der Vertreter bzw. Stellvertreter für den Kreiselternrat sowie die Vertreter mit beratender Stimme in der Konferenz der Schüler, der Konferenz der Lehrkräfte und den Fachkonferenzen.

Weiterhin werden die 5 Vertreter für die Schulkonferenz gewählt.

Die Elternsprecher der Schule haben das Recht, die Schulleitung nach Terminabsprache jederzeit in Angelegenheiten, die ihr Amt betreffen, zu sprechen.

Die Elternkonferenz tagt im Regelfall vor der Schulkonferenz.
An der Exin-Oberschule wurde die langjährige Praxis dass EK und SK gemeinsam tagen im August 2019 nochmals einstimmig bestätigt.

 

Konferenz der Lehrkräfte/Fachkonferenzen / Klassenkonferenzen:

Arbeiten nach den in § 85 bis 88 des Schulgesetzes getroffenen Festlegungen.

 

Schulkonferenz:

Arbeiten nach den in § 90 und § 91 des Schulgesetzes getroffenen Festlegungen.

Die Schulkonferenz berät 3 x im Schuljahr.

Die Schulkonferenz tagt unter Leitung des Vorsitzenden der Schulkonferenz.

Die Geschäfte der Schulkonferenz führt der Schulleiter.

Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, dabei werden Stimmenthaltungen nicht mitgezählt. Bei Stimmgleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

An den Beratungen der Schulkonferenz können gemäß § 90(1) die Schulsozialarbeiterin und gemäß § 76(1) ein Vertreter des Schulträgers oder der Kooperationspartner mit beratender Stimme teilnehmen.

Die Schulkonferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder zur Eröffnung anwesend sind.

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5.12. Konzeption Facharbeiten in Jahrgangsstufe 9

 

  • Jeder Schüler der Klassenstufe 9 schreibt eine Facharbeit. Schüler, die nach dem Rahmenlehrplan der allgemeinen Förderschule unterrichtet werden, schreiben auf freiwilliger Basis eine Facharbeit mit besonderer Unterstützung und Hilfestellung.
  • Die Note der Facharbeit wird mit 30% der Jahresnote des Faches, in dem sie geschrieben wird, gewichtet.
  • Die Profilbildungsgruppe legt am Schuljahresbeginn den Zeitplan zur Erarbeitung der Facharbeiten fest.
  • Die Eltern erhalten in der 4. Unterrichtswoche ein Informationsbrief zu Anforderungen, Zeitplanung und Verfahrensablauf für die Facharbeit von der Schulleitung.
  • Seit dem Schuljahr 19/20 ist das Thema Berufsorientierung/Praxisbetrieb das Regelthema für die FA. Schüler können aber auch ein abweichendes Thema bearbeiten, wenn sie einen Lehrer finden, der dieses Thema betreut.
  • Die Anzahl der zu betreuenden Schüler wird durch die Schulleitung entsprechend den Erfordernissen festgelegt.
  • In der 8. Unterrichtswoche bewerben sich die Schüler selbstständig bei einem Lehrer um ein vorgeschlagenes Thema oder mit einem eigenen Themenvorschlag. Der Lehrer entscheidet, ob er ein Schülerthema annimmt.
  • Zeitgleich wird eine Lehrerliste, welche täglich vom Lehrer zu aktualisieren ist, ausgehängt, auf der die Schüler ersehen können, welcher Lehrer noch Betreuungskapazitäten hat.
  • In der 10. Unterrichtswoche treffen sich alle Lehrer mit offenen Kapazitäten und Schüler, die noch keinen Betreuer haben und treffen eine Verabredung.
  • In der 11./12. Unterrichtswoche findet die erste Konsultation statt. Dort wird das Fach festgelegt. Die Schüler erhalten ein Informationsblatt mit den Anforderungen und Hinweisen zur Erarbeitung der Facharbeit. Das Thema wird spätestens jetzt präzisiert.
  • In der 13. Unterrichtswoche wird eine Liste durch die Klassenleiter zusammengestellt, in der für jeden Schüler das Thema, der Betreuer und das Fach ausgewiesen sind. Die Liste wird im Lehrerzimmer ausgehängt. Der Fachlehrer, in dessen Fach die Arbeit gewertet wird, zeichnet gegen und bestätigt die Kenntnisnahme des Themas.
  • Die Abgabe der Facharbeit erfolgt etwa Mitte März.

Beschlossen von der Lehrerkonferenz am 06.12.2013 bzw. Sept. 2019

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5.13  Konzept zur Beurlaubung und Freistellung von Schülern, zur Prävention sowie zum Umgang mit Schulverweigerung

 

1. Entschuldigung bei Fehlzeiten durch die Erziehungsberechtigten

  • Bei Fehlen einen Schülers sind die Eltern/Erziehungsberechtigten verpflichtet, das Fehlen umgehend mitzuteilen.
  • Dies soll in der Regel möglichst früh, am ersten Fehltag telefonisch oder schriftlich geschehen
  • Der Klassenlehrer fragt spätestens am 2. Unentschuldigten Tag nach.
  • Eine schriftliche Entschuldigung ist möglichst in der ersten Woche, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Fehlen abzugeben.
  • Bei kurzfristigen Erkrankungen reicht in der Regel eine schriftliche Entschuldigung der Eltern.

       Bei begründeten Zweifeln ist die Schule berechtigt ein ärztliches Attest zu verlangen.

 

Sportbefreiungen und Schwimmunterricht

  • Auf schriftlichen Antrag der Eltern. Wenn die Gesundheitsstörung nicht offensichtlich ist, kann ein ärztliches Attest verlangt werden.
  • Bei Befreiungen über 4 Wochen ist ein Formular( Anlage )zu verwenden. Die Kosten für Atteste sind von den Eltern zu tragen, das Gesundheitsamt bietet kostenlose Untersuchungen und Atteste an. Befreiungen bis zu 4 Wochen erteilt die Lehrkraft, darüber hinaus der Schulleiter.
  • Vom Sport- und Schwimmunterricht befreite Schüler haben nicht schulfrei. Sie können zu Hilfeleistungen oder theoretischen Unterweisungen herangezogen werden.
  • Schüler die vom Schwimmunterricht freigestellt sind arbeiten in der Schule.

Wandertage / Fahrten

  • Wenn ein Schüler bei einem Wandertag, einer Exkursion oder Wanderfahrt fehlt, ist dies so früh wie möglich dem Betreuer anzuzeigen.
  • Wenn keine Stornierung der Fahrt mehr möglich ist tragen die Eltern die entstandenen Unkosten.

 

2. Festlegung zur Freistellung von Schülern

 

  • Freistellung erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages der Eltern:

bis zu 3 Tage, durch den Klassenleiter

bis zu 4 Wochen ( bei Schulbesuch im Ausland bis zu 3 Monaten), durch den Schulleiter

darüber hinaus durch das staatliche Schulamt

  • Der Antrag ist möglichst 1 Woche vor Beginn der Freistellung, unter Nennung von Gründen, an die Klassenleiter zu stellen. (Weiterleitung auf dem Dienstweg)
  • Freistellungen sind auf das notwendigste Mindestmaß zu beschränken.
  • Schüler die eine Freistellung erhalten, sind verpflichtet den Unterrichtsstoff nachzuarbeiten und sich selbstständig um in Freistellungszeitraum erfüllte Aufgaben zu informieren.
  • Für Urlaubsreisen wird keine Freistellung erteilt!

       Ausnahmen sind möglich, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Eltern aus betrieblichen Gründen,
       keinen Urlaub während der Ferien erhalten.

  • Für den Besuch der Fahrschule wird keine Freistellung erteilt. Die Fahrstunden sind außerhalb des
    Unterrichts zu planen. Für die Fahrprüfung (Terminbestätigung der Fahrschule) kann eine Freistellung erteilt werden.
  • Arztbesuche sind möglich außerhalb der Unterrichtszeit durchzuführen. In begründeten Ausnahmen, kann eine
    Freistellung erfolgen (z.B. Facharzt oder längere Fahrzeiten)
  • Die Freistellung für Familienfeiern liegt im Ermessen des Klassenleiters. Hierbei können auch die Leistungsbereitschaft,
    die Leistungen und das Verhalten des Schülers berücksichtigt werden. Bei Widerspruch entscheidet der Schulleiter.
  • Betriebspraktika in den Abschlussklassen sind in den Ferien durchzuführen. Ausnahmen genehmigt der Schulleiter.
  • Für Vorstellungsgespräche kann nach Vorlage der Einladung eine Freistellung erfolgen, wenn kein alternativer Termin möglich ist.
  • Bei ansteckender Krankheit oder Verdacht auf Läusebefall dürfen Schüler erst nach Vorlage eines ärztlichen Attests wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
  • An religiösen Feiertagen gemäß VV Unterrichtsverordnung Abschnitt P.8.3
  • Bei Schwangerschaft bis zu einen Jahr.

3. Konsequenzen

 

  • Alle Fehlzeiten, die nicht im Sinne dieser Konzeption durch die Schule entschuldigt werden, gelten als
    unentschuldigte Fehlzeiten.
  • Die Fehlstunden und Fehltage werden monatlich zum letzten Unterrichtstag an die Schulleitung gemeldet.
  • Die Eltern erhalten bei unentschuldigtem Fehlen (bereits beim ersten unentschuldigten Fehltag) monatlich
    eine schriftliche Mitteilung durch den Schulleiter.
  • Bei gehäuften unentschuldigten Fehlzeiten (ab 6 Tage in 3 Monaten) erstattet der Schulleiter eine Schulversäumnis-
    anzeige an das staatliche Schulamt und/oder das Jugendamt (RS 17/18 Anlage 2). Die Eltern werden schriftlich über
    die Schulversäumnisanzeige informiert und sind auf mögliche Konsequenzen und weitere Verfahrensschritte
    hinzuweisen. Die Eltern sind auf bestehende Beratungsangebote der Schule, des Schulpsychologen oder des
    Jugendamtes hinzuweisen.
  • Die Information an das Jugendamt erfolgt mit Anlage 3 der RS 17/18.
  • Mögliche Konsequenzen bei anhaltender Schulverweigerung können das Einsetzen eines Familienhelfers oder die
    Unterbringung außerhalb der Familie durch das Jugendamt, Zwangsgelder bis 2500,-€, Zuführung durch die
    Polizei, die Prüfung der Entlassung von der Schule bis zum Entzug des Sorgerechtes der Eltern sein.

 

4. Pädagogischen Maßnahmen zur Vermeidung unentschuldigten Fehlens

  • Gespräche mit den Schülern durch den Klassenleiter, Schulleiter, Sozialarbeiten, Klassensprecher
  • Die Klassenleiter sind verpflichtet, die Eltern bei Schulverdrossenheit, d.h. ab 3 Tagen in 3 Monaten zu einem
    Gespräch einzuladen (auch telefonisch) und konkrete Maßnahmen zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten.
  • Klassenkonferenzen
  • Fallkonferenzen
  • Patenschaften
  • Beantragung von Maßnahmen z.B. Familienhelfer, , sowie Verhängung eines Zwangsgeldes (bis 2500,-€)
    durch das staatliche Schulamt oder die Zuführung durch unmittelbaren Zwang.

5. Ausprägungsgrade des unentschuldigten Fernbleibens von der Schule

  • Gelegentliches Schwänzen: weniger als 2 Tage in 3 Monaten
  • Schulverdrossenheit: 2 bis 5 Tage in 3 Monaten
  • Schulverweigerung: 6 bis 20 Tage in 3 Monaten
  • Intensivschwänzen: ab 21 Tagen

6. Gesetzliche Grundlagen

  • RS 17/18 Handlungsanleitung zur Durchsetzung der Schulpflicht bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Schule
  • Schulprogramm Pkt.9 „ Katalog schulinterner Absprachen“
  • Brandenburgisches Schulgesetz §41,§45 Abs. 2,§44 Abs.2
  • VV Schulbetrieb, Abschnitt 1-7 Fernbleiben von Unterricht , P. 8 – Beurlaubung , P.10 Sport, Schwimmen

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5.14. Konzeption zum Umgang mit verhaltensauffälligen Schülern

 

 1. Gesetzliche Grundlagen/Materialien

  1. EOMV-Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
  2. Brandenburgisches Schulgesetz Abschnitt 4 § 63, 64
  3. Hinweise zur Durchführung des Verfahrens bei Ordnungsmaßnahmen des SSA (Schrittfolge) (LK 27.05.2013 und 03.11.2014)
  4. Musterbescheide für Ordnungsmaßnahmen (im Lehrerzimmer und bei der Schulleitung)
  5. Hinweise zur Durchführung des Verfahrens bei Ordnungsmaßnahmen
  6. Formblatt Dokumentation zur Anzeige bei Verhaltensauffälligkeiten

2. Ausgangssituation

  • Verhaltensauffällige Schüler sind im gewissem Umfang normal
  • Anteil in den letzten Jahren überdurchschnittlich hoch
  • Belastung der Lehrer, gesundheitliche Folgen für einige Schüler und Lehrer zu erwarten bzw. schon eingetreten
  • Klima und Lernerfolg in den Klassen belastet
  • Ruf der Schule gefährdet
  • Zufriedenheit aller Beteiligten gemindert

3. Begriffsbestimmung und Grundsätze § 64 Schulgesetz

  1. Grundsätze - EM = Erziehungsmaßnahmen, OM = Ordnungsmaßnahmen

- EM und OM dienen der Sicherung des gesetzlichen Auftrags der Schule und dem Schutz von Personen und Sachen

- sie folgen bei Fehlverhalten von Schülern vorrangig Maßnahmen zur Konfliktschlichtung

- bei ernsthafter Gefährdung des Wohles eines Schülers soll die SL das Jugendamt und Eltern unterrichten

- bei Täuschungen in Leistungskontrollen und Prüfungen können auch EM und OM ausgesprochen werden

  1. Konfliktschlichtung (EOMV § 2)

- wird in Verantwortung der Klassenleiter im Einvernehmen mit der SL durchgeführt

- vor Abschluss der Konfliktschlichtung ist kein Verfahren zur Verhängung von OM einzuleiten

- zeigt sich der Schüler einsichtig und ist um Wiedergutmachung bemüht, soll von einer OM abgesehen werden

 

  1. Erziehungsmaßnahmen

- müssen geeignet sein, Einsicht zum Fehlverhalten herzustellen und dienen möglichst der unmittelbaren Wiedergutmachung

- EM werden grundsätzlich von der Lehrkraft ausgesprochen

- Lehrkraft entscheidet in eigener Verantwortung, ob eine Erziehungsmaßnahme ergriffen wird

- Schülersprecher, Elternsprecher und die Schulsozialarbeiterin können hinzugezogen werden

  1. Ordnungsmaßnahmen

- OM ist nur zulässig, wenn schwerwiegend gegen den Auftrag der Schule, Gesetze oder die Ordnung der Schule
  verstoßen wurde und EM sich als unwirksam erwiesen haben

- vor der Entscheidung über eine OM ist dem Schüler und den Eltern Gelegenheit zur Anhörung zu geben -
  dabei kann eine Vertrauensperson hinzugezogen werden

- Androhung einer OM hat schriftlich unter Nennung der Gründe zu erfolgen - die Androhung ist keine OM

- Androhung bleibt 12 Monate wirksam

- schriftlicher Verweis muss nicht vorher angedroht werden

- Ordnungsmaßnahmen sind in Form eines Bescheides auszusprechen (àMusterbescheid)

- Bindung an die Reihenfolge der OM besteht nicht - eine OM kann wiederholt angeordnet werden

- Ausschluss vor oder während einer Schulfahrt ist eine OM, die im Einvernehmen mit dem SL
  ausgesprochen werden kann

- Unterlagen zu erteilten OM sind 2 Jahre Bestandteil der Schülerakte

Die SK hat für den Umgang mit verhaltensauffälligen Schülern folgenden Stufenplan beschlossen. Die Reihenfolge ist nicht bindend.

Weiterhin kann Außenberatung durch das Jugendamt (§ 63 BbgSchulG), den schulpsychologischen Dienst und das Regionalschulamt genutzt werden. Dabei ist stets das Formblatt zur Dokumentation zur Anzeige bei Verhaltensauffälligkeiten zu nutzen.

 

4. Stufenplan zum Umgang mit verhaltensauffälligen Schülern

 

Konfliktschlichtung, Erziehungsmaßnahmen EOMV § 3 Ordnungsmaßnahmen EOMV § 4
 -1-

Ermahnung

Nacharbeiten beim Fachlehrer

Nacharbeiten im Hausaufgabenraum

Stundenweise Suspendierung vom Fachunterricht

zeitweiliges Wegnehmen von Gegen-ständen, z.B. Handy

Gelegenheit zur Wiedergutmachung

Behandlung des Sachverhaltes im Unterricht/in der AS

Klassenregeln

Gespräch Fachlehrer

Gespräch Klassenleiter

Gespräch Schulleitung

Klassenrat, Gruppengespräche

Einbindung Klassensprecher/Eltern­sprecher/Sozialarbeiterin/Sonderpä­dagogen

Androhung Elterngespräch

Hospitation KL, SL, kollegiale Beratung *

Eintrag im Hausaufgabenheft/Klassenbuch

konsequente, pünktliche Aufsicht *

Missbilligung des Verhaltens durch schriftlich Mitteilung

an die Eltern

Elternbrief bei unentschuldigtem Fehlen *

 
 -2-

Elterngespräch Fachlehrer

Elterngespräch Klassenleiter

 

Androhung Verweis

Androhung Suspendierung

 -3-

Gruppenelternversammlung

gemeinnützige Arbeit im Einvernehmen mit den Eltern

Abschluss eines Schülervertrages *

 

Verweis durch die Klassenleiter

Verweis durch die Klassenkonferenz

Suspendierung (Klassenkonferenz) mit Aufgaben zu Hause oder mit Aufgaben in der Schule

 -4-

zeitweilige Umsetzung an eine andere Schule

(Schulleiter und Lehrerkonferenz) *

 

zeitweilige Umsetzung in eine andere Klasse (Lehrerkonferenz)

zeitweilige Umsetzung in eine andere Klassenstufe (Lehrerkonferenz)*

 -5-  

Androhung des Verweises von der Schule

Verweis von der Schule durch RSA

Verweis von allen öffentlichen Schulen durch RSA und Ministerium

 * schulintern

 

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6. Konzeption Praxislernen/Berufswahlreife

 

6.1. Pädagogischer Ansatz

Entwicklung 8

 

Der Grundsatz praxisorientierten Unterrichts fand bislang in der vierten Säule des Schulprogramms, der naturwissenschaftlich-technischen Orientierung Niederschlag. Darunter wurden auch bisher schon vielfältige Aktivitäten unternommen. Mit der am 20. Februar 2007 beschlossenen Änderung des Schulprogramms, d.h. der Änderung des Profilschwerpunkts natw./techn. Orientierung in Förderung der Berufswahlreife/ Arbeitsweltorientierung, soll die Verbindung zwischen Wirtschaft und Schule verstärkt werden. Die Schüler sollen erleben, dass es nicht die eine „Welt der Schule“ und die andere „Welt der Wirtschaft“, sondern nur eine gemeinsame Lebenswelt gibt.

Der pädagogische Ansatz des Praxislernens verbindet die praktische Tätigkeit in realen Lebens- und Arbeitssituationen mit dem schulischen Lernen. Mit einer umfassenden Berufsberatung und Berufsorientierung soll die Fähigkeit zur eigenen Lebenswegplanung verbessert werden.

Das Praxislernen im Betrieb wird in zweierlei Ebenen realisiert:

  1. Im Bereich der pädagogischen Arbeit mit Schülern des Schulprojekts Kompass in der Form von Betriebspraktika
    als Unterricht in anderer Form und
  2. mit allen Regelschülern der Klassenstufe 9

Beim Praxislernen, insbesondere bei der Zielgruppe I, wird nicht, wie sonst üblich, im Voraus „theoretischer Stoff“ gelernt, der anschließend in praktischen Handlungszusammenhängen Anwendung findet. Bei dieser Form des Lernens werden durch eine Situation an einem außerschulischen Lernort Anlässe zum Lernen geschaffen.

 

Die Lernmotivation entsteht durch die praktische Tätigkeit: Konkrete praktische Aufgaben müssen erfüllt werden, die sich daraus ergebenden Fragen müssen gestellt werden und eigene Defizite treten spürbar zu Tage. Dabei soll bei den Schülerinnen und Schülern Neugierde erweckt werden. So erhalten die Jugendlichen, angeregt durch die Praxistätigkeit, in der Schule die Gelegenheit, individuell ihren Bildungsinteressen zu folgen.

Bei der Zielgruppe II, den Regelschülern, soll der Ansatz des Praxislernens, ausgehend vom persönlichen Interesse der Schüler/innen und deren individuellem Leistungs- und Entwicklungsstand, die Möglichkeit, entdeckend im „wirklichen Leben“ zu lernen, schaffen.

Praxislernen verzahnt die Tätigkeit in realen gesellschaftlichen Situationen mit den theoretischen Kenntnissen, Anforderungen und Erfahrungen der Schüler/innen aus dem Unterricht. Dadurch soll auch die Akzeptanz des Unterrichtsstoffes verbessert werden.

 

Berufsorientieung

 

Die Schüler sollen im Prozess des Praxislernens von Klasse 7 bis 10 stufenweise:

  • Klarheit über verschiedene Berufsbilder erlangen,
  • Anforderungen und Zugangsvoraussetzungen an bestimmte Berufe kennen lernen,
  • das regionale Spektrum an Berufen und Betrieben erkunden
  • eigene Interessen herausfinden und realistische Relationen zwischen eigenen Fähigkeiten und den Anforderungen an bestimmte Berufe herstellen,
  • befähigt werden, Bewerbungsunterlagen in hinreichender Qualität selber zu erstellen.

Bei den schulischen Praxislerntagen handelt es sich nicht um den üblichen fachspezifischen Unterricht, sondern um fächerverbindende oder –übergreifende Arbeitsformen, z.B. Projektunterricht. Dabei könnte der 45- Minuten- Takt aufgelöst werden, problemlösungsorientiert und in Gruppen gearbeitet werden.

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6.2. Ziele

In der VV-Praxislernen sind folgende Ziele formuliert:

Durch Praxislernen als Form des Unterrichts gemäß § 20 Abs. 4 Sekundarstufe I-Verordnung sollen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten,

  1. die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch eigene Erfahrungs- und Lebensbezüge zu erweitern und zu vertiefen,
  2. phasenweise selbstständig produktiv-geistig und produktiv-praktisch zu arbeiten,
  3. ein grundlegendes Verständnis für technische, ökonomische, ökologische und soziale Vorgänge, Strukturen und betriebliche Arbeit zu erlangen,
  4. Orientierungs- und Handlungsfähigkeit im Bereich der Berufswahlorientierung zu erlangen und das berufliche Selbstkonzept zu entwickeln und
  5. sich auf den Übergang in weiterführende Bildungs- oder Ausbildungssysteme vorzubereiten.

Für unsere spezielle schulische Situation lassen sich diese Zielstellungen wie folgt präzisieren:

Durch Praxislernen sollen Schülerinnen und Schüler zur Berufswahlreife befähigt werden.

Dazu sind die im Folgenden dargestellten Ziele zu erreichen:

  • bessere Kenntnisse über eigene Stärken, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wünsche,
  • das Herausfinden der eigenen Interessen, Neigungen und Eignungen,
  • das Ergründen der lokalen Angebote an Berufsbildern sowie an Betrieben und Einrichtungen,
  • Einblicke in reale Bedingungen der Arbeitswelt und der Wirtschaft,
  • die Entwicklung von Kompetenzen für das Bewerben,
  • die Fähigkeit zur Informationsbeschaffung und -verarbeitung,
  • die Befähigung zu individueller Lernplanung,
  • die Fähigkeit zur Bewältigung umfangreicher, langfristiger und problemorientierter Aufgabenstellungen,
  • die Entwicklung individueller und sozialer Kompetenzen,
  • die Befähigung zu Selbsteinschätzung und -bewertung.

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6.3 Organisationsform

Teilnehmer am Praxislernen: Alle Schüler der Schule

Klassenstufe 7:    Vorbereitung im Unterricht AS,KU, En

                         Komm auf Tour

                         Die eigenen Stärken und Schwächen herausfinden

                         Berufsorientierungsfahrt (3-Tage)

                         Potentialanalyse

Klassenstufe 8:    Recherchen über Betriebe/Ausbildungsberufe der Region in WAT

                         Mein Traumberuf: AS, D

                         Werkstatttage (10 Tage)

                         3 Betriebserkundungen mit Teilnahmebestätigung

                         Thema Berufe beim fächerverbindenden Unterricht

Klassenstufe 9:    Praxislerntage in Betrieben

                         Praxislerntage in der Schule

                         Bewerbungstraining in WAT(3B-GmbH)

                         Fahrt ins BIZ

                         Spiel das Leben: LER

                         Erarbeitung einer Präsentation über 1 Praktikumsbetrieb (WAT)

Klassenstufe 10:  Bewerbungstraining WAT im Projekt

                        „Berufsorientierung in der Schule“ – monatlicher Sprechtag der Agentur für Arbeit

                        Lehrstellenbörse

                        2 Wochen Betriebspraktikum mit Arbeitsauftrag

 

Blockpraktikum oder Praxistage

 

Das Praxislernen ist für alle Schüler des Jahrgangs 9 verpflichtend.

Grundsätzlich bieten sich zwei Formen für die regelmäßige Arbeit mit diesem Ansatz an:

  1. regelmäßige Praxislerntage (ein Tag pro Woche) oder
  2. Praxiseinheiten im Block (mehrere Wochen).

Die Schulkonferenz hat sich für regelmäßige wöchentliche Praxislerntage ausgesprochen.

Der zeitliche Umfang der Praxislerneinheiten beträgt 30 bis 40 Tage pro Schuljahr

Praxislernen Klasse 9

Berufsfeld

 

  • Jeder Schüler durchläuft 3 der 4 Arbeitsfelder im 9.Schuljahr
  • Je Arbeitsfeld 6 Wochen im gleichen Betrieb und 6 Wochen Praxislernen in der Schule (= 36 Schulwochen)
  • an schulischen Praxislerntagen :2 WAT,1 AS,1 Ma,1 D,1 LER
  • Praxislerntag am Freitag
  • Betreuer hat seinen Unterricht in der 1./2. Std. und kann danach in die Betriebe gehen
  • Abminderungsstunden für 2 Lehrer zur Betreuung im Betrieb

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6.4 Kooperationspartner Praxislernen

  • UNO Unternehmervereinigung Oberhavel (ehemals ZUR)
  • 3B gGmbH
  • ca. 60 Unternehmen der Region werden benötigt

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6.5.    Curriculare Einordnung

 

Die notwendigen Stunden können laut VV- Praxislernen aus allen Fachbereichen genommen werden.

Die Fachbereiche: WAT, D, Ma, Gesellschaftslehre erarbeiten

Themeninhalte und Arbeitsaufträge für die Arbeit der Schüler im Betrieb sowie für den schulischen Praxislerntag.

Das Praxislernen findet in fächerübergreifender Form statt. Es bedarf also der Beteiligung von Lehrkräften aus verschiedenen Unterrichtsfächern. Dazu wird ein Lehrerteam, bestehend aus am Unterricht beteiligten Lehrern und den Klassenleitern, gebildet.

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6.6.    Rechtsfragen und Verantwortlichkeit

 

Die rechtliche Absicherung des Praxislernens ergibt sich aus der Sekundarstufe I-Verordnung vom 18. Dezember 2003. Hier heißt es im § 20 Abs. 4: „Der Unterricht, insbesondere fächerverbindender Unterricht, kann zeitweise in Einrichtungen außerhalb der Schule durchgeführt werden (Praxislernen). Die für den Pflichtunterricht, den Wahlpflichtunterricht ab Jahrgangsstufe 7 und den Schwerpunktunterricht vorgesehenen Unterrichtsstunden für das Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik können für das Praxislernen zusammengefasst und im Block unterrichtet werden. Näheres wird durch Verwaltungsvorschriften geregelt.“

Diese Verwaltungsvorschriften über Praxislernen vom 01.11.2004 (VV-Praxislernen) regeln die Umsetzung des Praxislernens in der Schule. Dabei wird den Schulen eine hohe Eigenverantwortung darüber ermöglicht, wie sie im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften Praxislernen ihren Bedingungen entsprechend ausgestalten.

Folgende Rechtsvorschriften werden in der VV-Praxislernen genannt:

  • Sekundarstufe I-Verordnung § 19 Abs. 5 bis 7, Abs. 9
  • VV-Aufsicht Nummer 3 Abs. 5
  • Infektionsschutzgesetz § 43 Abs. 4, § 42
  • SGB VII (Unfallversicherungsschutz)
  • Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG)
  • Außerdem werden folgende Rechtsvorschriften berührt:
  • VV-Unterrichtsorganisation
  • VV-Leistungsbewertung
  • Sonderpädagogikverordnung
  • Datenschutzbestimmungen
  • Betriebsordnung
  • Arbeitsschutzbestimmungen des Betriebes
  • Haftpflichtversicherungsschutz
  • Benannt werden diese Institutionen bzw. Einrichtungen:
  • Staatliches Schulamt
  • für Arbeitsschutz zuständige Behörde
  • Träger der Schülerbeförderung
  • Schulträger
  • Gesundheitsamt

Beschluss der Schulkonferenz zur Durchführung des Praxislernens

als abweichende Organisationsform vom 20.02.2007.

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6.7.     Arbeitsmaterialien und Bewertung

 

Von Klasse 7 bis 10 wird am Berufswahlpass gearbeitet. Er wird fortlaufend ergänzt.

Jeder Schüler der Klassenstufe 9 fertigt zu jedem Betrieb eine Dokumentation über den Betrieb und einen dort
ausgeübten Beruf an.

Die Auswertung erfolgt fächerverbindend. Der Teil I. "Erkunden des Betriebes" erfolgt in D-PL und WAT, der
Teil II "Beschreiben eines Berufsbildes im Betrieb" wird in WAT und in der AS-PL bearbeitet.

Jeder Schüler erstellt eine Powerpointpräsentation über eines der Berufsfelder, die im Informatikunterricht vorgetragen wird.

 

 

        

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