Ein herzliches Willkommen auf unserer Homepage.

Unser Schulmotto lautet:


„Wir sind nicht nur für das verantwortlich, was wir tun,

sondern auch für das, was wir nicht tun!"

- Moliére -

Berufs- und Studienorientierung an Exin-Oberschule angelaufen

 

Einen festen Platz im Unterricht hat natürlich auch das Praxislernen. Als „Schule mit hervorragender Berufsorientierung“ kann die Exin-Oberschule sehr gute Ergebnisse vorweisen, die belegen, wie die Jugendlichen im Verlauf von 4 Schuljahren auf unterschiedliche Art und Weise bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungs- oder Studienplatz begleitet und unterstützt werden. Das Projekt „Praxislernen“ wird im Rahmen der „Initiative Sekundarstufe I“ vom MBJS und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.Das Praxislernen in den Betrieben steht im Mittelpunkt der Arbeit. Vor den Oktoberferien absolvieren alle Schüler der Jahrgangsstufe 10 ein 2-wöchiges Betriebspraktikum.Für die Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen fand am vergangenen Freitag eine berufsorientierende Veranstaltung statt. Frau Groszezyk, Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit in Gransee, übergab an alle Teilnehmer das Info-Heft „Startklar“ mit wichtigen Informationen für den Weg in das Berufsleben und das Buch „Berufe Aktuell“, in dem alle Ausbildungsberufe ausführlich erläutert werden.Die Schüler/innen der 7.Klassen erhielten an diesem Tag ihre Berufswahlpässe, in denen sie ihre persönlichen Erfahrungen während des Praxislernens dokumentieren werden. Frau Grozezyk, Frau Baade als Praxismentorin der 3B-GmbH und die Lehrerin Frau Feyer halfen ihnen beim Eintragen der ersten Informationen.Im Rahmen eines fächerverbindenden Unterrichts Anfang Oktober werden die Jungen und Mädchen der Jahrgangsstufe 8 Betriebserkundungen in Gransee und Altlüdersdorf durchführen um sich über mögliche Ausbildungsplätze in der Region zu informieren.

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Marion Reich
Lehrerin Exin-Oberschule Zehdenick

Schuljahr 2019/20 gut gestartet

 

Die Schüler und Lehrer der Exin-Oberschule Zehdenick sind gut und planmäßig in das neue Schuljahr 2019/20 gestartet.

Alle Lehrerstellen sind besetzt, der Unterricht läuft und im Rahmen der Ganztagsbetreuung konnte jeder Schüler aus 20 Angeboten seine Arbeitsgemeinschaft auswählen.

 Schon in der ersten Schulwoche präsentierten sich alle AGs und zeigten, womit sich die Teilnehmer dort beschäftigen können. Neben einer großen Anzahl von Sportarten stehen auch Kochen, Tanzen, Keramik, Robotik, Kreativwerkstatt, Gemeinsam Leben oder Entspannung auf dem Programm.

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Marion Reich
Lehrerin Exin-Oberschule Zehdenick

Zehdenicker Ausbildungsoffensive gestartet

 

Die Exin-Oberschule Zehdenick hat ihr Profilmerkmal „Berufsorientierung“ um ein weiteres Angebot erweitert. Gemeinsam mit der Stadt Zehdenick wurde die „Ausbildungsoffensive“ ins Leben gerufen. Dabei geht es darum, den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 9 und 10 Ausbildungsplätze vor Ort vorzustellen und sie mit Handwerkern, Händlern, Dienstleistungsanbietern und Gewerbetreibenden der Region an einen Tisch zu bringen. Gemeinsames Ziel aller beteiligten Partner ist es, die Jugendlichen in der Region zu halten und die heimische Wirtschaft beim Finden von Azubis durch direkten Kontakt zu unterstützen.

Eine wahrlich gute und lobenswerte Initiative!

Das 1. Zusammentreffen von Betrieben, Eltern und Schülern fand Anfang November in der Exin-Oberschule statt. Schule, Stadt und 17 Unternehmen der Stadt Zehdenick hatten sich sehr gut auf diesen Abend vorbereitet.

Leider nutzten nur zu wenig Schüler diese tolle Gelegenheit, und auch die Zahl der interessierten Eltern war erschreckend gering. Viele Schülerinnen und Schüler sind zurzeit auf der Suche nach einem Praktikumsbetrieb oder nach einem Ausbildungsplatz. Viele Eltern sorgen sich um die berufliche Zukunft ihrer Kinder. Diese „Ausbildungsoffensive“ könnte bei der Lösung einiger Probleme helfen.

Auch die 2. Phase des neuen Angebotes verlief sehr überschaubar. Ausbilder, Azubis, Mitarbeiter oder noch einmal der Chef persönlich trafen sich eine Woche später zu vertiefenden Gesprächen mit einigen interessierten Exin-Schülern.

 

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Wirtschaftsförderin U. Kupsch und Schulleiter             Baugeschäft Henschel GmbH  

K.-H. Jünger am Stand der Bäckerei Jahn

Fazit:

Die Organisatoren der neuen „Ausbildungsoffensive“ haben ein sehr gutes Projekt auf die Beine gestellt.
Es ist erstaunlich und macht optimistisch zu sehen, wie viele Zehdenicker Unternehmen sich aktiv beteiligt haben.

Und auch wenn die Anzahl der teilnehmenden Jugendlichen mit ihren Eltern so überraschend gering war sind sich alle Akteure einig, dass es sich lohnt, diesen Weg im nächsten Jahr noch einmal zu gehen.

Marion Reich
Exin-Oberschule Zehdenick

Einladung zum Themen-Elternabend: „Du verstehst mich einfach nicht“

 

Die Schulsozialarbeiterinnen der Stadt Zehdenick laden zu einem Elternabend mit dem Thema „Du verstehst mich einfach nicht“ ein, bei dem es  um das Thema Pubertät, um Verständnis und um das Miteinander in der Familie gehen wird. Dieser findet am Montag, dem 25. 11. 2019 um 18 Uhr, im Rathaus Zehdenick statt. Einladung Elternseminar

Der Referent Birger Holz, Spieltherapeut/Spielpädagoge & Elterntrainer wird zu Gast sein, um mit  den Gästen ins Gespräch zu kommen und Tipps und Anregungen zum Thema Pubertät zu geben. Er wird aufzeigen, wie man seine Haltung zur Pubertät ändern kann, um etwas gelassener mit dieser Phase umzugehen und wie die Beziehung zum Heranwachsenden gestärkt werden kann. 

Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit in Kleingruppen, entsprechend der Altersspezifik des Kindes Probleme anzusprechen, sich auszutauschen und fachliche Unterstützung durch Mitarbeiterinnen der Familienberatung Zehdenick zu erhalten. 

Dieser Themenelternabend ist eine gemeinsame Veranstaltung der Sozialarbeiterinnen der Exin – Oberschule, der Linden-  und der Havelland – Grundschule, sowie der Familienberatungsstelle „Immanuel Beratung Zehdenick“ und wird mit Unterstützung des Fachbereiches Jugend des Landkreises Oberhavel finanziert. 

Grundsätze der Leistungsbewertung

   (Auszug)

 Ziel:

Zusammenstellung der an der Schule getroffenen Festlegungen zur Leistungsbewertung


Gesetzliche Grundlagen:

     - VV Leistungsbewertung vom 21.07.2011

     - Sekundarstufe I – VO

     - Nachteilsausgleich RS 12/09

     - VV LRS vom 14. Mai 2008

Festlegungen:

1. Grundsätze:

Die hier getroffenen Festlegungen sind für alle an der Schule unterrichtenden Lehrer verbindlich!
Bei Gruppenarbeiten soll der individuelle Leistungsanteil den Schülern zugeordnet
werden können.

Bei Leistungsverweigerung, Täuschungsversuchen oder unentschuldigtem Fehlen, entscheidet der Lehrer,

ob und in welchem Umfang die Leistung bewertet bzw. nachgearbeitet wird oder ob die Note "ungenügend"
erteilt wird!

 

2. In allen Fächern gelten auf Beschluss der Fachkonferenzen vom 27. August 2009 und der Schulkonferenz vom 26.01.10
   folgende Prozentsätze für die Zensierung in allen Fächern


  Note 1          96% - 100%
  Note 2          80% - 95%
  Note 3          60% - 79%
  Note 4          45% - 59%
  Note 5          16% - 44%
  Note 6            0% - 15%
 

3. Die Wichtung der schriftlichen Leistungen, d.h. der Anteil an der Jahresnote beträgt in

   Mathematik             50%
   Deutsch                  50%
   Englisch                  50%
   Französisch             50%
   Naturwissenschaft    50%
   WAT                      1:2 (Praxis: Theorie)

 

4. Anzahl der schriftlichen Leistungskontrollen (Klassenarbeiten)/Projekte:

 

Leistung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Fachlehrer entscheidet, ob die schr. Leistungskontrollen zur Kenntnisnahme ausgeteilt werden oder

       die Note ins HA-Heft eingetragen wird  und die Arbeit in der Schule eingesehen werden kann. 
       Auf Wunsch der Eltern ist die Arbeit auszuhändigen!

5. Besonderheiten bei der Leistungsbewertung für einzelne Fächer

Sport:           gleichberechtigte Teilnoten in Leichtathletik, Handball, Volleyball, Geräteturnen,  
                    Fußball (Jungen) die Noten 5 und 6 werden nur bei Leistungsverweigerung erteilt

Englisch:       der kommunikative Aspekt steht im Vordergrund bei der Bewertung

Mathematik:  Die Noten für Mathe-Praxislernen in Klasse 9 sind Bestandteil der mündlichen Mathe-Noten

Deutsch:       Die Noten für Deutsch-Praxislernen gehen in die WAT-Note ein, da es sich z.B. um 
                    Noten für Bewerbungsschreiben handelt, die dem Inhalt des WAT- Curriculums entsprechen.

 

 

6. Fächerverbindender Unterricht (Projekt)
   In jedem Schuljahr wird an 2 Tagen Projektunterricht in fächerverbindender Form durchgeführt.
   Dabei werden in den Jahrgangsstufen Themen folgender Fächer behandelt:


   Klasse 7:   Gemeinsam leben (PB, D, Ku, LER)     
   Klasse 8:   Berufe (Sp, WAT)
   Klasse 9:   Naturwissenschaften-Luft (Ma, Ph,  Ch und Bio)
   Klasse 10: Zehdenick (Eng, Geo, Ge)


  In jeder Klassenstufe werden Noten für die Leistungen in den entsprechenden Fächern erteilt.

 

7. Facharbeiten
   Jeder Schüler der 9. Klasse schreibt eine Facharbeit. Schüler, die nach dem Rahmenlehrplan der
   allgemeinen Förderschule unterrichtet werden, schreiben auf freiwilliger Basis eine Facharbeit mit
   besonderer Unterstützung und Hilfestellung.
   Die Note der Facharbeit wird mit 30% der Jahresnote des Faches, in dem sie geschrieben wird, gewichtet.

   Die Note der Facharbeit setzt sich aus folgenden Teilnoten zusammen:
   2/3 Facharbeit davon 60% Inhalt, 20% Form und 20% Darstellung und methodische Durchführung)
   1/3 Verteidigung davon 60% Reflexion des Inhaltes der Arbeit und 40% Vortragsweise

   Die Bewertung erfolgt nach der 15 Punkte Skala der Gesamtschule (Klassenunterricht)

 

 

8. Hausaufgaben
   Der Anteil der Noten für Hausaufgaben sollten unter 20% aller Noten liegen. Hausaufgaben sind in
   der Regel nur dann zu bewerten, wenn glaubwürdig ist, dass die Leistungen vom zu bewertenden
   Schüler erbracht wurde.

 

9. Nachteilsausgleich (RS 12/09)
   Für chronisch- oder langzeiterkrankte Schüler, deren Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist,
   darf kein Nachteil entstehen. Sie haben bei Klassenarbeiten und Prüfungen Anspruch auf Nachteilsausgleich.
   Dazu zählen auch Schüler mit psychischen Erkrankungen, z.B. Schulphobie oder Depressionen.
   Die Maßstäbe der Leistungsbewertung bleiben gleich. Der Nachteilsausgleich sollte so sein, dass
   er vorhandene Beeinträchtigungen kompensiert!

Nachteilsausgleich:
a) Veränderung des zeitlichen und räumlichen Rahmens
b) Verwendungen technischer Hilfsmittel
c) mündliche statt schriftliche Leistungsnachweise
d) schriftliche statt mündliche Leistungsnachweise
e) individuelle Leistungsfeststellung in der Einzelsituation

 

10. Arbeit mit Schülern mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten

(Verwaltungsvorschriften über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (VV-LRSR) vom 6. Juni 2011.  Außer Kraft getreten am 1. August 2017 durch Verwaltungsvorschrift vom 18.Oktober 2017 (Abl. MBJS/17, [Nr.29], S.378))

1.  Schüler, die bereits diagnostiziert sind
     teilweise (wenn Antrag der Eltern vorliegt) Freistellung von der Rechtschreibbewertung in
     Deutsch und Englisch, Gewährung eines Nachteilsausgleiches durch
          1. Ausweitung der Arbeitszeit
          2. Nutzung methodisch-didaktischer Hilfen,
             stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen (besonders in der Fremdsprache)

2.  Schüler, die noch nicht diagnostiziert sind
     auf Antrag der Eltern Erstdiagnostik durch Lehrer der Schule, Bestätigung der
     Diagnose durch Schulpsychologen,
     bei positiver Diagnose Information an Klassenkonferenz und Arbeit mit dem
     Nachteilsausgleich
     Problem: keine spezielle Förderstunden möglich, obwohl unbedingt nötig

 

 

11.gemeinsamer Unterricht
    Für jeden Schüler im gemeinsamen Unterricht (Integrationsschüler) ist ein Förderplan vom
    Klassenleiter in Zusammenarbeit mit   den Fachlehrern (Hauptfächer) zu erstellen. Das
    Anforderungsniveau und die notwendigen Unterstützungen zum Nachteilsausgleich sind
   individuell festzulegen.
   Die Bewertung der Leistungen für Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen erfolgt auf der
   Grundlage der Festlegungen des Rahmenplans der allgemeine Förderschule.
   Schüler, die nach dem Rahmenlehrplan der allgemeinen Förderschule unterrichtet werden,
   rücken im Normalfall auf.
   Schüler, die nach dem Rahmenlehrplan der allgemeinen Förderschule unterrichtet werden,
   erhalten den Abschluss der Allgemeinen Förderschule. Beim Vorliegen besonderer Leistungen
   kann die einfache Berufsbildungsreife vergeben werden.
  Der Klassenleiter beantragt alle 2 Jahre einen Förderausschuss zur Feststellung des weiteren
  Förderbedarfs.
  Schüler im gemeinsamen Unterricht nehmen in der Regel am Unterricht der Klasse teil.
  Die Schulleitung entscheidet über die Verwendung/Aufteilung der zusätzlichen Stunden
  für den gemeinsamen Unterricht.

        

Termine

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